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Informationen zur Schulanmeldung 2025

Einschulungstag, Einschulung, Einschulungstermine

Für die Erstklässler beginnt mit dem Einschulungstag ein neuer Lebensabschnitt, auf den sie stolz sind und sich freuen – der ihnen womöglich aber auch ein wenig Angst macht. Mit der richtigen Unterstützung und der richtigen Hilfe durch die Eltern gelingt der Einstieg ins Schulleben leichter.

 

Zeitlicher Ablauf der Einschulung 2025

  • 03.12.2024 19.30 Uhr Informationsabend für die Eltern der Schulanfänger
  • Anmeldung zur ersten Klasse zum Schuljahr 2025/26 :
    – Montag, 17. Februar 2025 von 08.00 – 11.00 Uhr und
    – Mittwoch 19. Februar 2025 von 08.00 – 11.00 Uhr
  • Ende Juli: Begrüßungsbrief der Klassenlehrkraft
  • 17.09.2025: 20.00 Uhr 1. Klassenpflegschaftssitzung  zur Einschulung
  • 20.09.2025: Tag der Einschulung
    – 10.00 Uhr Einschulung Eingangsklasse Gruppe A
    – 10:30 Uhr Einschulung Eingangsklasse Gruppe B

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Die Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Den Impfausweis im Original
  • Den Nachweis über die Zurückstellung (falls im vergangenen Schuljahr beantragt)
  • Und bei alleinerziehenden Eltern den Nachweis der Sorgeberechtigung

An welcher Grundschule müssen Sie Ihr Kind anmelden?

An welcher Grundschule das Kind anzumelden ist, ist abhängig vom Schulbezirk, in dem der Hauptwohnsitz liegt.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind eine andere Schule besucht, können Sie einen Schulbezirkswechsel beim Staatlichen Schulamt beantragen.

Dennoch müssen Sie Ihr Kind unter Angabe des Wechselwunsches an der zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden.

Wann ist Ihr Kind schulpflichtig?

  1. Mit dem Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis 30. Juni des laufenden Kalen derjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
  2. Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 6 Jahre alt werden, sind sogenannte Kann-Kinder und können von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet werden.

Noch jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern zur vorzeitigen Einschulung angemeldet werden. Eine vorzeitige Einschulung ist dann sinnvoll, wenn die Eltern den Eindruck haben, ihr Kind könnte den Schulalltag schon bewältigen. Erzieher, die Schulleitung der Grundschule und Kooperationslehrkräfte stehen für eine Beratung über den geeigneten Einschulungszeitpunkt gern zur Verfügung. Die vorzeitige Einschulung wird bei der Schulleitung der aufnehmenden Grundschule beantragt, die auch die Entscheidung trifft.

Ist eine Zurückstellung vom Schulbesuch möglich?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihr Kind noch ein weiteres Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen. Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung unter Einbeziehung eines amtsärztlichen und/oder eines pädagogischen/psychologischen Gutachtens des Gesundheitsamts.

Worauf sollten Eltern von Kinder mit einer Behinderung, Beeinträchtigung, Benachteiligung oder chronischen Erkrankung achten?

Wenn Ihr Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf oder Bildungsanspruch hat und möglicherweise nicht dem Unterricht in einer allgemeinbildenden Schule folgen kann, haben Sie ein Wahlrecht, welche Schulart ihr Kind besuchen soll. Dabei gibt es drei Möglichkeiten der Beschulung:

  • Anmeldung an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)
  • Entscheidung für ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinbildenden Schule
  • Kooperative Organisationsform (früher: Außenklasse) an einer allgemeinbildenden Schule

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Arbeitsstelle Kooperation beim Staatlichen Schulamt Mannheim, Telefon (0621) 292 4133/ 4134