Informationen zur Schulanmeldung 2024
Einschulungstag, Einschulung, Einschulungstermine
Für die Erstklässler beginnt mit dem Einschulungstag ein neuer Lebensabschnitt, auf den sie stolz sind und sich freuen – der ihnen womöglich aber auch ein wenig Angst macht. Mit der richtigen Unterstützung und der richtigen Hilfe durch die Eltern gelingt der Einstieg ins Schulleben leichter.
Zeitlicher Ablauf der Einschulung 2024
- 05.12.2023 19.30 Uhr Informationsabend für die Eltern der Schulanfänger
- Anmeldung zur ersten Klasse zum Schuljahr 2024/25 :
– Montag, 05. Februar 2024 von 08.00 – 11.00 Uhr und
– Mittwoch 07. Februar 2024 von 08.00 – 11.00 Uhr - Ende Juli: Begrüßungsbrief der Klassenlehrkraft
- 11.09.2024: 19.30 Uhr 1. Klassenpflegschaftssitzung Kl. 1a und Kl. 1b zur Einschulung
- 14.09.2024: Tag der Einschulung
– 09.30 Uhr Einschulung Klasse 1a
– 10:30 Uhr Einschulung Klasse 1b
Bitte kommen Sie gemeinsam mit ihrem Kind zur Anmeldung an die Schule und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes (und falls möglich, das Familienbuch)
- Alle Pässe Ihres Kindes
- Den Impfausweis im Original
- Den Nachweis über die Zurückstellung (falls im vergangenen Schuljahr beantragt)
- Den amtlichen Nachweis der durchgeführten Einschulungsuntersuchung
- Und bei alleinerziehenden Eltern den Nachweis der Sorgeberechtigung
An welcher Grundschule müssen Sie Ihr Kind anmelden?
An welcher Grundschule das Kind anzumelden ist, ist abhängig vom Schulbezirk, in dem der Hauptwohnsitz liegt.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind eine andere Schule besucht, können Sie einen Schulbezirkswechsel beim Staatlichen Schulamt beantragen.
Dennoch müssen Sie Ihr Kind unter Angabe des Wechselwunsches an der zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden.
Wann ist Ihr Kind schulpflichtig?
Wurde Ihr Kind vor dem 01.07.2018 geboren, ist es schulpflichtig und zum Besuch einer Grundschule verpflichtet. Kinder, die zwischen dem 01.07.2018 und 30.06.2019 geboren wurden, können für den Schulbesuch angemeldet werden. In diesem Fall entscheidet die Schulleitung über die Einschulung.
Ist eine Zurückstellung vom Schulbesuch möglich?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihr Kind noch ein weiteres Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen. Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung unter Einbeziehung eines amtsärztlichen und/oder eines pädagogischen/psychologischen Gutachtens des Gesundheitsamts.
Worauf sollten Eltern von Kinder mit einer Behinderung, Beeinträchtigung, Benachteiligung oder chronischen Erkrankung achten?
Wenn Ihr Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf oder Bildungsanspruch hat und möglicherweise nicht dem Unterricht in einer allgemeinbildenden Schule folgen kann, haben Sie ein Wahlrecht, welche Schulart ihr Kind besuchen soll. Dabei gibt es drei Möglichkeiten der Beschulung:
- Anmeldung an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)
- Entscheidung für ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinbildenden Schule
- Kooperative Organisationsform (früher: Außenklasse) an einer allgemeinbildenden Schule
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Arbeitsstelle Kooperation beim Staatlichen Schulamt Mannheim, Telefon (0621) 292 4133/ 4134