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Infektionsschutz

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist wichtig, um uns alle vor gefährlichen Krankheiten zu schützen.

Besonders für Schwangere, Kinder und ältere Menschen ist dies sehr wichtig, da sie oft empfindlicher für Krankheiten sind.

Es hilft also, dass wir gesund bleiben und andere auch schützen.

Die Schulleitung ist gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 IfSG verpflichtet, jeden neuen Schüler beziehungsweise dessen Sorgeberechtigte über die Mitteilungspflichten nach Satz 1 zu belehren.

Wichtige Informationen für Eltern und Sorgeberechtigte zu Gesundheitsregeln in Gemeinschaftseinrichtungen.

1. Besuchsverbot bei Krankheit:

Ein Kind darf nicht zur Kita, Schule oder ähnlichen Einrichtungen, wenn es bestimmte Infektionskrankheiten hat oder der Verdacht besteht.

2. Meldungspflicht:

Eltern müssen die Einrichtung informieren, wenn ein Besuchsverbot für ihr Kind gilt und über die Art der Krankheit.

3. Vorbeugung von Krankheiten:

Hygiene beachten, insbesondere Händewaschen. Impfungen sind wichtig, um vor Krankheiten zu schützen.

Über diese Regelungen informiert das Robert-Koch-Institut in einem Merkblatt.

Merkblätter zum Infektionsschutz beim Robert-Koch-Institut gemäß § 34 IfSG Abs. 5 Satz 2


Für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte (22.01.2014) (PDF, 37 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

arabisch (PDF, 110 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

englisch (PDF, 56 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

französisch (PDF, 58 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

polnisch (PDF, 101 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

russisch (PDF, 117 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

spanisch (PDF, 49 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

türkisch (PDF, 50 KB, Datei ist nicht barrierefrei)