Select Page

Von der Grundschule in die weiterführenden Schulen

Die Grundschulempfehlung – Stärkung der Elternrechte

Mit der Grundschulempfehlung kommt die Einschätzung der Schule für mehrere geeignete schulische Anschlüsse nach der Grundschule zum Ausdruck.

  • Die Grundschulempfehlung ist eine Anschlussempfehlung und keine Schulabschlussempfehlung!
  • Die Eltern haben das letzte Wort bei der Frage, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll.
  • Die Grundschulempfehlung ist eine Empfehlung für mehrere geeignete Schularten, eine Empfehlung nur einer Schulart ist nicht möglich

Damit Eltern die richtige Entscheidung für ihr Kind treffen können, werden die Eltern bereits ab der ersten Klasse kontinuierlich bei Lernentwicklungsgesprächen beraten und so auf die später anstehende Entscheidung vorbereiten. Diese Beratungen beinhalten eine differenzierte kontinuierliche Beobachtung des Kindes sowie die Dokumentation der Lernergebnisse.

  1. Informationsveranstaltung im November über den Bildungsauftrag, die Arbeitsweisen und Leistungsanforderungen der auf der Grundschule aufbauenden Schularten
  2. Beratungsgespräch im Dezember und Januar mit der Klassenlehrkraft
  3. 02.02.2024 Versand der Grundschulempfehlung und Halbjahresinformation
  4. bis 08.02.2024 falls gewünscht, Anmeldung zum freiwilligen besonderen Beratungsverfahren
  5. 06.03.+07.03.2024 Anmeldung an einer weiterführenden Schule
  6. Eltern, die das ,,besondere Beratungsverfahren” in Anspruch nehmen, sollten ihr Kind grundsätzlich an der von ihnen gewünschten Schule zum regulär vorgesehenen Termin (6. bzw. 7. März 2024) anmelden, auch wenn die Beratung noch nicht abgeschlossen ist und sie sich ggf. noch anders entscheiden werden.
    Sie können spätestens bis Mittwoch, 10. April 2024 eine Ummeldung vornehmen.

Der Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, welche die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt.

Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.

Die Halbjahresinformation der Klasse 4 gibt eine Orientierungshilfe. Den Anforderungen des Gymnasiums wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend erreicht wurde. Den Anforderungen der Realschule wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens befriedigend erreicht wurde.

Die Grundschulempfehlung wird gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 ausgegeben.

Diese Empfehlung hat keinen bindenden Charakter sondern soll den Eltern helfen, ihre Entscheidung verantwortungsvoll und überlegt zu fällen.

Wenn nach der Ausgabe der Grundschulempfehlung noch eine weitere Entscheidungshilfe gewünscht wird, können Eltern das besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit einer zusätzlichen Beratung durch eine dafür besonders qualifizierte Beratungslehrkraft. Gegebenenfalls können allgemeine Begabungstests durchgeführt werden. Die Testergebnisse werden mit den Eltern besprochen.

Anmeldung an der weiterführenden Schule

Damit die aufnehmende Schule aber bereits zu Beginn des Schuljahres die organisatorischen und pädagogischen Maßnahmen treffen kann, um eine bestmögliche Förderung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist die Empfehlung der Grundschule für die weiterführende Schulart bei der Anmeldung vorzulegen. Die Stärkung der Elternrechte bleibt erhalten.

Die Anmeldung erfolgt dann auf der gewünschten Schule. Bei der Anmeldung sind die Bögen 3 und 4 für das Über­gangs­ver­fah­ren der Grund­schule vorzulegen. Mitzu­brin­gen ist auch eine Geburts­ur­kunde (oder Perso­nal­aus­weis, Kinder­rei­se­pass o­der Famili­en­stamm­buch).

Die Entge­­gen­­nahme der Anmeldung bedeutet keine verbin­d­­li­che Zusage der Aufnahme an einer bestimmten Schule dieses Schultyps.

Informationen zu den weiterführenden Schulen, den verschiedenen Übergangsmöglichkeiten zwischen den Schularten und den möglichen Abschlüssen finden Sie hier auf folgenden Internetseiten:

Allgemeine Informationen:

weiterführenden Schularten:

Theodor-Heuss-Schule Sinsheim

Am Unteren Tor

74889 Sinsheim

https://www.thssinsheim.de/

 

Kraichgau Realschule Sinsheim

Stiftstr. 20

74889 Sinsheim

https://kraichgau-realschule.de/

 

Wilhelmi Gymnasium Sinsheim

Schubertstr. 2

74889 Sinsheim

https://www.wilhelmi-sinsheim.de