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Hausaufgabenkonzept der Grundschule Rohrbach

Hausaufgabenkonzept der Grundschule Rohrbach

 

Ein grundlegendes Prinzip von Hausaufgaben ist, dass die Kinder zunächst selbst dafür verantwortlich sind – nicht die Eltern. 

Eltern sollten ihre Kinder bei den Hausaufgaben begleitend unterstützen: anleiten bei der verlässlichen und gewissenhaften Erledigung, helfen beim Verständnis und der Entwicklung einer sinnvollen Arbeitsweise. 

Unterstützen Sie Ihr Kind bei speziellen Hausaufgaben wie Leseübungen und Vorbereitungen auf Arbeiten. Es ist nicht sinnvoll, generell und dauerhaft gemeinsam mit dem Kind alle Hausaufgaben zu erledigen. Weisen Sie Ihr Kind punktuell auf Fehler hin – loben Sie es bei sorgfältiger und erfolgreicher Arbeit! 

Hausaufgaben müssen nicht komplett von Ihnen korrigiert mit in die Schule gebracht werden. Die Richtigkeit der Hausaufgaben ist für die Benotung nicht ausschlaggebend, sondern die Art und Weise der Erledigung der Hausaufgaben (ordentlich und zuverlässig) fließt in die Bewertung des Arbeitsverhaltens mit ein. 

Die Kinder arbeiten sehr unterschiedlich in Tempo, Arbeitsweise und Auffassungsgabe, daher sind zum Teil deutliche Abweichungen nur natürlich. Bei dauerhaften und schwerwiegenden Problemen mit den Hausaufgaben suchen Sie bitte das Gespräch mit den Lehrkräften, um gemeinsam nach Ursachen und Lösungen zu suchen. 

Wenn Ihr Kind in Einzelfällen die Hausaufgaben trotz Bemühungen nicht schafft, dürfen Sie dies unter den Hausaufgaben vermerken. Freiwillige Aufgaben (häufig als „Sternchenaufgaben“ bezeichnet) sind freiwillig und es sollte auch von Zuhause kein Zwang ausgeübt werden, dass diese immer ausgeführt werden. Sie würden dadurch ihren Sinn verlieren. Auch hier ist das eigenverantwortliche Handeln des Kindes gefordert bzw. wird gefördert. 

Je nach Jahrgangsstufe und Fach haben die Hausaufgaben folgende Funktionen: 

– Festigung und Anwendung des im Unterricht erworbenen Wissens

– Vorbereitung auf kommende Unterrichtsschritte, z.B. durch Informationsbeschaffung

– Förderung des selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernens

 

Grundsätze 

  1. Die Hausaufgaben können von den Schülern/-innen ohne fremde Hilfe und in der vorgesehenen Zeit bewältigt werden. Die Lehrkräfte erleichtern mit genauen Arbeitsanweisungen den Schülern/-innen das Verständnis und die Ausführung der Hausaufgaben.
  1. Hausaufgaben können entsprechend dem Lernentwicklungsstand differenziert in unterschiedlicher Form und Menge erteilt werden.
  1. Die Ergebnisse der Hausaufgaben sind in den Unterricht einzubeziehen.
  1. Die verschiedenen in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte koordinieren ihre Anforderungen an die Hausaufgabenzeit der Schüler/-innen. Die Ankündigung der Hausaufgaben erfolgt so rechtzeitig in einer Unterrichtsstunde, dass die Schülern/-innen ausreichend Zeit haben, die Angaben zu den Hausaufgaben von der Tafel zu notieren. So erhalten Schüler/-innen und Lehrkräfte eine Übersicht. Schüler/-innen sind verpflichtet, diese Hausaufgaben zu notiert. Es wird von den Schülern/-innen erwartet, dass die Eintragungen ins Hausausaufgabenheft gewissenhaft erfolgen. Dies wird in der Regel von der Lehrkraft nicht kontrolliert oder abgezeichnet. Eine Unterschrift durch die Lehrkraft erfolgt nur in Ausnahmefällen, die mit den Eltern abgesprochen sind.
  1. Die Erteilung von Hausaufgaben soll nicht erfolgen:

– zum nächsten Tag an Tagen, an denen schulische Nachmittagsveranstaltungen stattfinden, zu deren  

  Besuch die Schüler/-innen verpflichtet sind,

– zum nächsten Tag an Tagen, an denen „hitzefrei“ gewährt wurde,

– in Klasse 1 in der Regel von Freitag zu Montag,

– über die Ferien. 

  1. Der Umfang der täglichen Hausaufgaben beträgt:

– in den Jahrgangsstufen 1 und 2 → 30-45 min. (in der Klasse 1 werden die Schüler anhand von Aufgaben geringen Umfangs behutsam an das häusliche Arbeiten gewöhnt)

– in den Jahrgangsstufen 3 und 4 → 45-60 min. 

  1. Hausaufgaben werden von der Lehrkraft regelmäßig kontrolliert.
  1. Mit zunehmendem Alter der Schüler/-innen wird die Kontrolle durch die Lehrkraft ergänzt durch die Selbstkontrolle.
  1. Hausaufgaben werden nicht zur Leistungsfeststellung in den Fächern herangezogen.
  1. Fehlende Hausaufgaben werden vermerkt. Die Erziehungsberechtigten sind bei häufigem Fehlen der Hausaufgaben in Kenntnis zu setzen. Gleichfalls sind diese bis zur nächsten Fachstunde nachzuarbeiten und der jeweiligen Lehrkraft selbstständig zur Kontrolle vorzulegen.Bei erneutem Fehlen der Hausaufgaben entscheidet die Lehrkraft über eine geeignete Erziehungsmaßnahme, um bei den Schülern/-innen die Einsicht zum Fehlverhalten herzustellen und ihnen die unmittelbare Wiedergutmachung zu ermöglichen.
  1. Hausaufgaben bei Krankheit: Wenn ein Schüler/-innen wegen Krankheit in der Schule fehlt, versucht die Klassenlehrkraft mit der „Krankenpost“ über Mitschülerinnen oder Mitschüler dem erkrankten Kind die Hausaufgaben mitzuteilen. Die „Krankenpost“ kann nach Rücksprache mit der Klassenlehrkraft auch in der Schule abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass das Sekretariat keine Auskunft über Hausaufgaben erteilen kann. Die Schülerin oder der Schüler ist bei Abwesenheit oder Krankheit verpflichtet, Versäumtes nachzuarbeiten. Bei längerer Krankheit oder größeren Versäumnissen nehmen die Eltern mit der Schule Kontakt auf, um eine angemessene Lösung zu finden.

 

Stand: Juli 2023 

Beschluss der Lehrerkonferenz: 13.07.2023 

Beschluss der Schulkonferenz: 18.07.2023