Leistungsbewertung
Zu den Grundlagen für die Feststellung von Schülerleistungen gibt es Festlegungen sowohl in der Notenbildungsverordnung (NVO), die für alle Schularten gilt, als auch in der Leistungsbeurteilungsverordnung für die Grundschule (LeistungsbeurteilungsVO GS).
Die Notenbildungsverordnung legt in § 7 Abs. 1 fest:
Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind
- alle, d.h. schriftliche, mündliche und praktische Leistungen,
- die vom Schüler erbracht worden sind,
- und dies im Zusammenhang mit dem Unterricht.
Entscheidend für die Bewertung der mündlichen Leistung ist die fachliche Qualität, egal ob der Schüler sich freiwillig meldet oder der Lehrer ihn von sich aus aufruft. Die Quantität findet ihre Berücksichtigung in der Allgemeinen Beurteilung.
Die NVO stellt fest, dass die Bildung der Jahresnote in einem Unterrichtsfach eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der vom Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen ist und keine rein arithmetische Rechnung. (NVO § 7 Abs. 2)
Nach §5 der Notenbildungsverordnung ist Rücksicht auf die Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu nehmen.
Nachschreiben von schriftlichen Arbeiten
Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind Schüler beim Nachschreiben einer Arbeit uneingeschränkt zu beaufsichtigen. Ein unbeaufsichtigtes Nachschreiben auf dem Flur oder einer entsprechenden Stelle des Schulgebäudes oder während des laufenden Unterrichts ist unzulässig.
Wichtige Zusatzbestimmungen LeistungsbeurteilungsVO GS:
- Bei allen schriftlichen Arbeiten sind Abweichungen von der Rechtschreibung sowie Ausdrucksmängel zu beachten und zur individuellen Förderung heranzuziehen.
- Am Tag nach Ferienabschnitten und Sonn- und Feiertagen dürfen keine schriftlichen Arbeiten zum Leistungsnachweis geschrieben werden.
- An einem Tag darf nur eine schriftliche Arbeit geschrieben werden.
- Schriftliche Arbeiten sind gleichmäßig auf das ganze Schuljahr zu verteilen.
- Aus pädagogischen Gründen kann in besonders gelagerten Einzelfällen die Klassenkonferenz entscheiden, auf eine Leistungsbewertung durch Noten vorübergehend zu verzichten; die Erziehungsberechtigten sind vorher anzuhören.
- Die VERA-Diagnose-Arbeiten werden nicht benotet.
- Außerdem sind mündliche Beiträge, Selbsteinschätzungsbögen der Schüler, praktische Arbeiten und Lerntagebücher, Portfolios, Präsentationsergebnisse, Lehrerbeobachtungen sowie Lern- und Entwicklungsdokumentationen zur Leistungsbeurteilung und für Lernentwicklungsgespräche hinzuzuziehen.
Die Lehrekraft entscheidet im Rahmen des pädagogischen Beurteilungsspielraums,
- welche Formen zur Feststellung der mündlichen Noten angewandt werden,
- ob der Schüler eine versäumte schriftliche Arbeit nachzuholen hat,
- wie sie bei einem konkreten Täuschungsversuch verfährt,
- über die Zusammenstellung einer schriftlichen Arbeit zur Leistungsmessung, die Gewichtung der einzelnen Aufgaben im Rahmen der Punktevergabe,
- über die Zuordnung der Punktezahl/Fehlerzahl der Notenskala von 1 bis 6.
Leistungsbeurteilung im Fach Mathematik
Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 17.07.2024
- In den Parallelklassen werden einheitliche Lernzielkontrollen und Diagnosen geschrieben.
- Diagnosen werden in der Regel nicht angekündigt, Lernzielkontrollen mindestens eine Woche vorab. Die inhaltlichen Schwerpunkte werden den Kindern mitgeteilt.
- Die schriftliche Leistung wird doppelt so stark gewertet wie die mündliche.
schriftlich : mündlich = 2:1 - Sonstige Leistungen (Kurztests, Präsentationen, …) können zur Sicherung der Notengebung hinzugefügt werden.
Klasse 1:
- Es gibt keine festgelegte Anzahl an Diagnosen.
- Diagnosen werden nicht benotet (auch keine Punkte) und nicht an die Eltern ausgegeben, sondern dienen als Grundlage für Elterngespräche.
Klasse 2:
- In den Lernzielkontrollen gibt es Punkte (ergänzt durch individuelle Rückmeldungen), aber keine Noten.
- Es werden mindestens 5, maximal 8 Lernzielkontrollen geschrieben.
Klasse 3 und 4:
- Nach jeder Themen-Einheit wird eine unbenotete Diagnose geschrieben (auch keine Punkte). Diese dient nur der Rückmeldung des aktuellen Lernstandes.
- Diagnosen überprüfen nur die Grundlagen (Aufgaben aus Grund- und mittlerem Niveau).
- Die Lernzielkontrollen werden ergänzt durch individuelle Rückmeldungen.
- Es werden mindestens 4, maximal 6 Lernzielkontrollen geschrieben.
- In jeder Lernzielkontrolle werden mindestens zwei der folgenden vier Bereiche abgedeckt:
- Zahlen und Operationen
- Raum und Form
- Größen und Messen
- Daten, Häufigkeit, Wahrscheinlichkeit
- Jeder Bereich ist mindestens zweimal Inhalt einer Lernzielkontrolle.
- In Klasse 4 gibt es in jeder Lernzielkontrolle Aufgaben zu allen 4 Grundrechenarten sowie mind. eine Textaufgabe.
Leistungsmessung im Fach Deutsch
Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 13.07.2023
Deutsch Kl. 1 und 2
Kl. 1:
- Keine Punkte in den Diagnosen
- Keine festgelegte Anzahl von Diagnosen
Kl. 2:
- Punkte in Tests und Diagnosen
- 6x kombinierte Tests (Rechtschreibung/Grammatik) im Jahr
- 2x Leseverständnistests
- 1x Buchpräsentation im 2. HJ von Kl. 2
- 2x bewertete Aufsätze im 2. HJ von Kl. 2
Kl. 3 und 4
7 oder 8 schriftlichen Arbeiten pro Schuljahr, die als Lernkontrolle und Leistungsnachweis dienen d.h. benotet werden:
- 3x Aufsätze
- 2x Rechtschreib-/Sprachkundearbeit (Grammatik) (orientiert an den behandelten Rechtschreib- und Grammatikthemen)
- Es werden Punkte vergeben.
- Formel zur Berechnung bei Diktattexten: 18*Gesamtwortzahl/100
- Die Wortauswahl für Rechtschreibarbeiten orientiert sich am Grundwortschatz.
- 2x Leseverständnisarbeiten
- Bilden die Grundlage für die Lesenote.
- 1x Lesetagebuch/-portfolio
Verbindliche Präsentationen in Kl. 2 und Kl. 4
- HJ in Kl. 2: Deutsch
- HJ in Kl. 4: Sachunterricht