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Schul- und Hausordnung der Grundschule Rohrbach
Schul- und Hausordnung der Grundschule Rohrbach
Stand: Juli 2024
„Die Schule ist im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes berechtigt, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs und zur Erfüllung der ihr übertragenen unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen zu treffen und örtliche Schulordnungen, allgemeine Anordnungen und Einzelanordnungen zu erlassen und von Schülerinnen und Schülern schulordnungswidrig mitgeführte oder verwendete Sachen einzuziehen. Inhalt und Umfang der Regelungen ergeben sich aus Zweck und Aufgabe der Schule.“ (§ 23 Abs. 2 SchG BW)
- 01 Präambel
- 02 WIR-Regeln
- 03 Schulhaus
- 04 Pausenregeln
- 05 Schulweg
- 06 Fotografieren und Filmen
- 07 Kopfläuse
- 08 Wertsachen
- 09 Wünsche an die Eltern
- 10 Parken
- 11 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- 12 Digitale Endgeräte
Präambel
„Behandle die Menschen so, als wären sie,
was sie sein sollten und du hilfst ihnen zu werden,
was sie sein können.” (J. W. Goethe)
In der Schule verbringen wir viel Zeit zusammen. Die Schule ist ein Ort, an dem viele verschiedene Menschen miteinander arbeiten und leben. Das verpflichtet uns alle dazu, jeden in die Gemeinschaft einzubeziehen, die Eigenart des anderen zu achten und sich mit Respekt zu begegnen.
Diese Schul- und Hausordnung regelt das Verhalten im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und auf digitalen schulischen Plattformen, um ein störfreies Lernen und Arbeiten, aber auch ein vielseitiges und anregendes Schulleben zu ermöglichen.
Darüber hinaus soll sie auch dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden, das Schulhaus und seine Einrichtung zu erhalten. Das Hausrecht hat die Schulleitung bzw. von ihr beauftragte Personen.
WIR-Regeln
- Wir lösen Konflikte mit Worten und akzeptieren die Stopp-Hand.
- Wenn wir Streit haben, versuchen wir das Problem zuerst friedlich mit Worten zu klären.
- Wenn wir das nicht alleine schaffen, wenden wir uns an die Streitschlichter.
- Finden wir hier keine Lösung, bitten wir die Schulsozialarbeiterin oder eine Lehrkraft um Hilfe.
- Wir verhalten uns so, dass alle ungestört lernen und arbeiten können.
- Wir grüßen. „Grüßen macht Freu(n)de!”
- Wir folgen den Anweisungen der Lehrerinnen, Lehrer und Betreuer.
- Wir sind freundlich, respektvoll und höflich.
Rote Karte für Gewalt, Schimpfwörter und ordinäre Ausdrücke! - Wir bringen keine gefährliche Gegenstände mit zur Schule!
(Spielzeugwaffen, elektronische Spielzeuge, Messer, Feuerzeuge oder andere) - Wir gehen sorgsam mit eigenen und fremden Sachen und den Einrichtungsgegenständen der Schule um.
- Ich übernehme Verantwortung für mein Auftreten und meine schulischen Leistungen.
Schulhaus
- Wir beginnen unseren Schulvormittag mit einer gleitenden Ankommensphase. Die ankommenden Kinder gehen in ihren Klassenraum, um sich dort ruhig zu beschäftigen. (s.h. Läuteordnung https://gsro.de/index.php/lauteordnung/ )
- Der Zutritt zur Schule (Schulgelände und Schulgebäude) ist aus Sicherheitsgründen nur Befugten (Schülerinnen / Schülern, Lehrkräften und Schulbedienstete) gestattet sowie Eltern und sonstige Personen, die ein berechtigtes Anliegen verfolgen z.B. in Notfällen, wenn Eltern benachrichtigt wurden ihr Kind abzuholen oder um schulische Angelegenheiten zu erledigen z.B. Elterngespräche, Erledigungen im Sekretariat.
- Wir kommen alle, Schüler und Lehrkräfte, pünktlich zum Unterricht.
- Im Schulhaus bewegen wir uns leise, rennen nicht und schubsen niemanden.
- Wir hängen unsere Jacken an die für die Klasse vorgesehenen Kleiderhaken, ziehen unsere Hausschuhe an und hängen/ legen die Sportbeutel an den dafür vorgesehenen Platz.
- Wir halten alle, Schüler und Lehrkräfte, das Schulhaus sauber und trennen nach Wertstoffen und Müll.
- Während der Unterrichtszeit darf das Schulhaus und Schulgelände nicht verlassen werden.
- Wir betreten den Toilettenbereich nur, wenn wir aufs Klo müssen und halten die Toiletten sauber.
- Wir verlassen nach Beendigung des Unterrichts umgehend das Schulgebäude.
Klassenzimmer
- Wir halten unser Klassenzimmer sauber.
- Wir halten unsere Klassenregeln ein.
- Wir alle, Schüler und Lehrkräfte, haben das Recht auf ungestörten Unterricht.
Aufräumen und Aufstuhlennach der letzten Unterrichtsstunde
- Wir verlassen nach der letzten Unterrichtsstunde die Räume ordentlich.
- Die Stühle werden auf die Tische gestellt, grobe Verunreinigungen werden entfernt, der Raum wird gefegt, die Tafel wird gereinigt, Fenster sind zu schließen.
- Jede Klasse richtet hierfür einen Ordnungsdienst ein.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde verlässt die Lehrkraft als letzte Person den Unterrichtsraum und kontrolliert die Fenster, die elektr. Geräte und schließt den Raum ab.
Pausenregeln
- Mit Pausenbeginn gehen wir zügig auf den Schulhof.
- Wir halten die Pausenhofgrenzen ein. Von der Bachböschung halten wir uns fern.
- Bei Regenpausen bleiben wir in unserem Klassenzimmer und beschäftigen uns leise (Spiele, Bücher; etc.).
- Als Lehrkraft übernehmen wir Pausenaufsichten und führen diese sorgfältig durch. Wir sind auch dann aufmerksam, wenn wir keinen ausgesprochenen Auftrag haben.
Verboten sind:
- Schneeballwerfen
- Roller, Inline Skates, Fahrrad etc. (im Schulhaus und auf dem Pausenhof)
- Ballspiele im Schulhaus
Schulweg
Der Straßenverkehr stellt gerade für Kinder, insbesondere Schulanfänger, täglich eine große Herausforderung dar. Wir möchten die Eltern mit dem Schulwegeplan unterstützen, damit Ihr Kind sicher zur Schule und wieder nach Hause kommt. Der Schulwegeplan zeigt Ihnen, über welche Überwege und Querungshilfen Ihr Kind die Schule erreichen kann.
Den Schulwegeplan finden Sie unter https://gsro.de/index.php/schulweg/
Dieser Schulwegeplan richtet sich vorwiegend an Fußgänger. Seien Sie Ihrem Kind immer ein gutes Vorbild im Straßenverkehr. Erklären Sie ihm die Straßenverkehrsordnung und üben Sie mit ihm die Regeln ein. Ihr Kind sollte helle, gut sichtbare Kleidung tragen, am besten mit Reflektionsstreifen oder Reflektoren.
So unterstützen Sie Ihr Kind:
- Halten Sie sich an den ausgewiesenen Hauptweg und die Querungshilfen im Schulwegeplan.
- Halten Sie sich an die Straßenverkehrsordnung.
- Üben Sie mit Ihrem Kind besonders an Gefahrenstellen sowie das Überqueren von Straßen.
- Üben Sie auch das richtige Verhalten und sichere Überqueren an Ampeln.
- Wählen Sie den sichersten und nicht den kürzesten Weg aus.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Kind genug Zeit für den Schulweg hat.
- Bitte schicken Sie Ihr Kind zu Fuß zur Schule, wo dies möglich ist.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind den richtigen Weg nimmt und keine Probleme hat.
Fotografieren und Filmen
- Wir filmen und fotografieren nicht ohne die Erlaubnis der Schulleitung und bei Gruppen oder Einzelaufnahmen nicht ohne die Erlaubnis der Betroffenen und Erziehungsberechtigten.
- Wir veröffentlichen im Internet keine Videos über die Schule, über Lehrer oder Mitschüler, sofern diese nicht genehmigt worden sind.
- Der Schulfotograf kommt einmal jährlich in die Schule und wird durch den Elternbeirat beauftragt. In Klassenstufe 1 und 4 wird eine komplette Mappe mit Einzelaufnahmen und Klassenfoto zum Kauf angeboten. In Klassenstufe 2 und 3 wird nur ein Klassenfoto gemacht. Die Kinder bleiben gegenüber dem Fotografen stets anonym. Für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben und die Abrechnung ist der Schulfotograf verantwortlich.
Kopfläuse
Bei Läusebefall ist die Schule unverzüglich zu informieren. Eine sofortige Haarbehandlung ist erforderlich. In der Klasse wird ein Informationsbrief verteilt. Der Abschnitt mit Elternbestätigung, dass die Haare untersucht wurden, ist am Folgetag notwendigerweise abzugeben. Weitere Informationen siehe https://www.rhein–neckarkreis.de/,Lde/start/Landratsamt/kopflausbefall.html .
Wertsachen
Es sollten möglichst wenig kostspielige Wertsachen in die Schule mitgebracht werden. Das Mitbringen liegt rechtlich gesehen im eigenen Risiko. Für abhanden gekommene oder beschädigte Wertgegenstände haben Schule oder Schulträger keinen Ersatz zu leisten. Dies gilt auch für Wertsachen im Bereich des Sportunterrichts.
Wünsche an die Eltern
Unseren schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag können wir nur gemeinsam mit Ihnen als Eltern verwirklichen.
- Die Klassenpflegschaft fördert das Zusammenwirken von Eltern und Lehrkräften in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung. Sie sollen sich gegenseitig beraten sowie Erfahrungen und Anregungen austauschen.s.h. https://gsro.de/index.php/klassenpflegschaft/
- Alle Eltern haben das Recht, an der Gestaltung des Schullebens teilzunehmen und in angemessener Form Wünsche und Beschwerden zu äußern.
- Der Elternbeirat ist die Vertretung aller Eltern der Schule.
- Wir Lehrkräfte nehmen uns Zeit für Gespräche mit den Eltern und führen daher keine „Tür-undAngel-Gespräche”.
- Während der Unterrichtszeit gehört die volle Aufmerksamkeit der Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern. Gespräche mit der Schulleitung und den Lehrkräften sind deshalb nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Bitte informieren Sie die Schule so schnell wie möglich, wenn Ihr Kind krank ist oder aus anderen zwingenden Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann. Erfolgte die Krankmeldung telefonisch, muss eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden (spätestens am 3. Tag).
- Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dieser muss besonders begründet sein. Der Antrag muss rechtzeitig und schriftlich bei der Schulleitung eingehen. Ein Antragsformular ist über das Sekretariat erhältlich.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind stets alle Unterrichtsmaterialien sowie den Sportbeutel dabei hat.
- Bitte informieren Sie sich regelmäßig über das Schulleben (z.B. über Elterninformationsmappe, SchoolFox, Hausaufgabenheft, Gespräche mit den Lehrkräften) und begleiten Sie Ihr Kind zuhause beim Lernen
- Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte zuerst an die betroffene Lehrkraft, danach an die Schulleitung. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen dann einen Gesprächstermin.
- Bitte holen Sie Ihr Kind erst nach dem Läuten ab.
- Wir bitten Sie, sich von Ihrem Kind vor der Schule zu verabschieden und es auch davor abzuholen. Für eine gute Entwicklung der Kinder gehört das Selbstständig werden dazu.
Parken
Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen müssen, beachten Sie bitte unbedingt, dass Sie Ihr Kind und andere Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger nicht gefährden! Immer wieder beobachten wir, dass Kinder im steilen Bereich „Am Kreuzgrund“ vor dem Feuerwehrhaus aussteigen müssen.
Sicherere Ausstiegsmöglichkeiten wären die Parkplätze in der Bruch- oder Sudetenstraße.
Bei Fehlverhalten bzw. Regelverstößen gegen die Schul- und Hausordnung
Zur Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden.
„Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen kommen nur in Betracht, soweit pädagogische Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen; hierzu gehören auch Vereinbarungen über Verhaltensänderungen des Schülers mit diesem und seinen Erziehungsberechtigten. Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Schule kann von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen absehen, wenn der Schüler durch soziale Dienste Wiedergutmachung leistet.“ (§90 SchG BW) https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=SchulG_BW_!_90
Bei Fehlverhalten bzw. Regelverstößen gegen die Schul- und Hausordnung durchläuft die Schülerin oder der Schüler folgende Stufen.
Stufe | Maßnahme | Wer entscheidet? |
1 | – pädagogische Erziehungsmaßnahmen | Lehrkraft |
2 | – pädagogisch sinnvolle Strafarbeit | Lehrkraft |
– Nachsitzen | Lehrkraft | |
3 |
– zeitlich begrenzte Überweisung in eine andere Klasse – Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht |
Schulleitung |
4 |
– Überweisung in eine andere Klasse – zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht |
Schulleitung |
5 | – Androhung des Ausschlusses aus der Schule | Schulleitung |
6 | – Ausschluss aus der Schule | Schulleitung |
- Allgemein gilt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen hinsichtlich des Fehlverhaltens bzw. Regelverstoßes. Bei geringen Vergehen können auch weiterhin Maßnahmen einer niedrigeren Stufe durchgeführt werden.
- Vor der Entscheidung nachzusitzen genügt eine Anhörung des Schülers und eine Information an die Erziehungsberechtigten. Im Übrigen gibt die Schulleitung dem Schüler oder der Schülerin und den Erziehungsberechtigten, Gelegenheit zur Anhörung; Schüler oder die Schülerin und Erziehungsberechtigte können einen Beistand hinzuziehen.
- Die Durchführung der Maßnahme erfolgt schnellstmöglich und im angemessenen Rahmen.
- Prinzipiell wird die Klassenlehrkraft über das Fehlverhalten bzw. den Regelverstoß schriftlich in Kenntnis gesetzt.
- Die Klassenlehrkraft dokumentiert das Fehlverhalten bzw. die Regelverstöße, stößt die Durchführung der Maßnahme an und benachrichtigt die Erziehungsberechtigten.
- Ab Stufe 3 verbleibt der Schüler oder die Schülerin auch im folgenden Schuljahr auf dieser.
UNSERE ORDNUNG FÜR PRIVATE DIGITALE ENDGERÄTE
Digitale Endgeräte wie Smartphones, -watches, Tablets usw. sind für viele von uns ein ständiger Begleiter im Alltag. Das ist auch in Ordnung so, denn sie sind in vielerlei Hinsicht sehr nützlich! Bei der Nutzung ergeben sich aber auch einige Probleme: Beispielsweise können strafbare Inhalte verbreitet werden (z. B. Bilder und Videos) oder Schüler/-innen werden mit Hilfe der Geräte gemobbt. Im Unterricht lenkt die Nutzung der Geräte möglicherweise vom Lernen ab.
Für die Verwendung von digitalen Endgeräten in unserer Schule gibt es infolgedessen eine Ordnung mit sieben Regeln.
Unsere Regeln für private digitale Endgeräte
Regel 1:
Private digitale Endgeräte dürfen in die Schule mitgebracht werden. Die Schule haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung.
Regel 2:
Während der Unterrichtszeit bleiben die Smartphones und andere mobile Geräte in der Schultasche und sind in einem komplett geräuschlosen passivem Zustand (Schulmodus). Ausnahmen können von der Schulleitung oder der jeweiligen Lehrkraft ausgesprochen werden.
Regel 3:
Telefongespräche werden in der Regel über die Telefone der Schule geführt. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache und mit dem Einverständnis der Lehrkraft gestattet.
Regel 4:
Das Erstellen und Verbreiten von Bildern, Videos, Textmitteilungen und Sounddateien ist ohne Erlaubnis der Lehrperson und der Person, die auf den Aufnahmen zu sehen ist, nicht erlaubt.
Regel 5:
Während der Klassenarbeiten ist das Nutzen von Smartphones und anderen privaten digitalen Endgeräten verboten. Eine Nutzung wird als Täuschungsversuch gewertet.
Regel 6:
Wenn gegen die Ordnung verstoßen wird, hat die Lehrkraft das Recht, das Gerät vorübergehend einzuziehen. Das Gerät kann nach Unterrichtsende bei der Lehrkraft abgeholt werden. Werden Gegenstände einer Lehrkraft anvertraut, muss sie diese sicher verwahren. Die Lehrkraft trifft hier eine Sorgfaltspflicht.
Regel 7:
Wenn der konkrete Verdacht besteht, dass sich auf dem digitalen Endgerät strafbare Inhalte (z.B. Bilder oder Videos) befinden, kann die Schule die Polizei einschalten.